Die Oskar Hasenclever Stiftung

Die Oskar Hasenclever Stiftung ist die Stiftung für Kinder- und Jugendarbeit
der Evangelischen Kirchengemeinde Vallendar

Die Oskar Hasenclever Stiftung (OHS) wurde 2009 errichtet um die Kinder und Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Vallendar auch zukünftig sicherzustellen.

Hierzu werden Zustiftungen eingeworben, die dann mit ihren Erträgen die Arbeit langfristig - also fast auf ewig - finanzieren. Dass Stiftungen dabei den Entwicklungen am Finanzmarkt folgen, ist ein Umstand, der zurzeit einen langen Atem erfordert. Aber den wollen wir gerne aufbringen.

Die Stiftung wurde mit einem Startkapital von 50.000 Euro ausgestattet.
Dank großzügiger Zuwendungen u.a. durch die Sparkasse Koblenz, Erbschaften und andere Erträge ist das Kapital inzwischen auf 310.988,51 Euro angewachsen (Stand Juni 2020).
Allen, die dazu beigetragen haben, sei herzlich gedankt.

Wenn auch Sie die Stiftung unterstützen wollen, mit gesammelten Geldern zu einem Geburtstag oder eventuell auch mit einer Erbschaft oder auch einfach so, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Wir behandeln Ihr Anliegen selbstverständlich vertraulich.

Telefon 0261 - 60095
E-Mail: buero@vallendar-evangelisch.de

Ihr Pfarrer Gerd Götz

Stiftungszweck

Die Oskar Hasenclever Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚Steuerbegünstigte Zwecke’ der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die materielle und ideelle Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Vallendar.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung in folgenden Bereichen:

  • Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Vallendar,
  • insbesondere die qualifizierte Leitung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen durch ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte.
  • Evangelischer Kindergarten Vallendar

Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Stifter und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

Bankverbindung

Empfängerin: EVKGM Vallendar
IBAN: DE22 5776 1591 0212 6723 00
BIC: GENODED1BNA
VR Bank RheinAhrEifel eG

Wichtig: Kennwort: Zustiftung OHS

Warum lieber eine "Zustiftung" und keine "Spende"?

Es gibt einen wichtigen rechtlichen Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung:

Eine Spende muss direkt und unmittelbar für den angegebenen Zweck (hier also Kinder- und Jugendarbeit) verwendet werden.
In der Regel innerhalb von zwei Jahren. Das ist gut für den laufenden Haushalt.

Bei einer Stiftung geht es aber eher darum, Geld auf einem "Konto" zu sammeln, das dann Zinserträge bringt und diese Erträge werden dann für den Stiftungszweck verwendet.
Das Geld im Kapitalstock der Stiftung bleibt also erhalten und wirkt so über viele Jahre.

Wenn bei einer Zuwendung der Begriff "Spende" steht, dürfen wir das Geld nur direkt verwenden und nicht dem Stiftungskapital zuführen.
Aber das wollen wir ja gerne wachsen lassen.